Steuern sparen
So erhalte ich vom Finanzamt bis zu 55 % der Weiterbildungsgebühr zurück:
- Weiterbildungskosten sind in Österreich + Deutschland steuerlich absetzbar!
- Sie wollen Ihre Weiterbildungskosten (Studiengebühren) geltend machen und Steuern sparen?
Was müssen Sie dafür tun?
- Angestellte, Arbeiter*innen und Selbständige profitieren von der Möglichkeit einer Abschreibung der Weiterbildungskosten!
- Für die steuerliche Abschreibung ist das Datum der Überweisung der Weiterbildungsgebühr ausschlaggebend.
- Berechnung der unterschiedlichen Tarifstufen
Weiterbildungskosten – Abschreibung für Selbständige, Arbeiter*innen und Angestellte möglich!
- Vom Finanzamt erhalten Sie eine Rückerstattung der Weiterbildungsgebühr (Einkommenssteuerbescheid, Lohnsteuerausgleich)
- Beispiel 1: Einkommen € 18.000,-/Jahr, Steuersatz: 20 %
Lehrgang Online Marketing Manager*in € 2.950,- minus € 590,- Rückerstattung Weiterbildungsgebühr vom Finanzamt (= 20 %)
= Weiterbildungsgebühr € 2.360,- (statt € 2.950,-)! - Beispiel 2: Einkommen € 31.000,-/Jahr, Steuersatz: 30 %
Lehrgang Content Marketing Manager*in € 2.750,- minus € 825,- Rückerstattung Weiterbildungsgebühr vom Finanzamt (= 30 %) = Weiterbildungsgebühr € 1.925,- (statt € 2.750,-)!
Tarifstufen sowie deren Berechnungsformen für 2023
Jahreseinkommen | Refundierte Weiterbildungsgebühr in % |
11.000 und darunter | 0 % |
über 11.000 bis 18.000 | 20 % |
über 18.000 bis 25.000 | 30 % |
über 25.000 bis 31.000 | 30 % |
über 31.000 bis 60.000 | 41 % |
über 60.000 bis 90.000 | 48 % |
über 90.000 bis 1.000.000 | 50 % |
über 1.000.000 | 55 % |
Viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!
Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen oder vereinbaren auf Ihren Wunsch einen persönlichen Beratungstermin – Kontaktieren Sie hierfür bitte unsere Studienberatung!
Steuern sparen in Österreich
Erhalten Sie Ihre Weiterbildungsgebühren in Österreich vom Finanzamt zurück!
- In Österreich und Deutschland können Weiterbildungsgebühren steuerlich abgesetzt werden!
- Nutzen Sie diese oft vergessene, aber wichtige Förderung für Ihre Weiterbildung!
- Im Rahmen des Steuerausgleichs können bis zu 55 % der Weiterbildungskosten vom Finanzamt rückerstattet werden.
- Ihre Weiterbildungsgebühren können Sie vollständig absetzen und erhalten vom Finanzamt von der bezahlten Weiterbildungsgebühr bis zu 55 % refundiert!
- Entscheidend für Ihren Steuerausgleich ist das Datum der Abbuchung/Überweisung der Weiterbildungsgebühren.
Welche Bildungskosten können steuerlich abgesetzt werden?
- Sämtliche Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung eines verwandten Berufes – aber auch grundlegende Umschulungen.
- Beispiele: Hierunter fallen anfallende Weiterbildungsgebühren samt Lehrmittel (Schreibwaren, Bücher etc.), etwaige Kopierkosten, Portogebühren, Reiseaufwände einhergehend mit Unterkunft sowie Verpflegung, Kommunikationskosten wie z.B. Internet. Sollten Sie einen Bildungskredit aufgenommen haben, können Sie auch Zinsen und die jeweiligen Abschlusskosten absetzen.
- Selbständige schreiben Ihre Weiterbildungsgebühr als Betriebsausgaben ab, Angestellte und Arbeiter*innen können diese als Werbungskosten geltend machen.
Welche Beträge erstattet das Finanzamt?
- Hier können Sie die genaue Rückvergütung im Detail berechnen
- Unter unserer Rubrik Förderungen finden Sie weiterführende Informationen zu den vielfältigen Förderungsmöglichkeiten wie u.a. Bildungskonto oder Bildungskarenz.
Studienberatungs-Tipps:
- Sammeln Sie sämtliche Quittungen als Nachweis!
- Machen Sie Ihre Ausgaben in dem Steuerjahr geltend, in der sie angefallen sind.
- Ein*e Steuerberater*in kann Sie bei der Rückholung der Weiterbildungsgebühr umfassend unterstützen!
Weiterführende Informationen, um Steuern sparen
Bitte um Beachtung:
- Alle Angaben ohne Gewähr!
- Für detaillierte Informationen oder offenen Fragen kontaktieren Sie Ihre*n Steuerberater*in.
Viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!
Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen oder vereinbaren auf Ihren Wunsch einen persönlichen Beratungstermin – Kontaktieren Sie hierfür bitte unsere Studienberatung!
Steuern sparen in Deutschland
Erhalten Sie Ihre Weiterbildungsgebühren vom Finanzamt in Deutschland zurück!
- Sie erhalten bis zu 43,6 % Ihrer Weiterbildungsgebühren vom Finanzamt retour.
- Dabei wird ihr jährliches Gesamteinkommen für die Berechnung Ihres steuerlichen Vorteils herangezogen.
- Diverse Fördermöglichkeiten, wie lokales Job-Center oder EU-Förderzuschuss, unterstützen Sie bei Ihrer Fortbildungsmaßnahme. Nutzen Sie auch die Steuergesetzgebung als effizientes und lukratives Mittel für den weiteren Karrieresprung und erhalten Sie bis zu 43,6% Ihrer Bildungskosten zurück.
- Als Fortbildung gilt nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) jegliche Maßnahme, die die erworbenen Qualifikationen des Ausbildungsberufs erhält oder erweitert, Ihr Wissen dem technischen Fortschritt anpasst sowie dieses entsprechend für Ihren weiteren beruflichen Aufstieg ausbaut.
Zu beachten:
- Alle Angaben ohne Gewähr!
- Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an Ihre*n Steuerberater*in.
Viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!
Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen oder vereinbaren auf Ihren Wunsch einen persönlichen Beratungstermin – Kontaktieren Sie hierfür bitte unsere Studienberatung!